Patienten­verfügung

Patienten­verfügung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

mit einer Pati­en­ten­ver­fü­gung trifft man Vor­sor­ge für den Fall, dass man im End­sta­di­um einer schwe­ren, unheil­ba­ren Erkran­kung ein­mal nicht mehr in der Lage sein könn­te, sei­nen behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­ten zu sagen, wel­che Arten von Behand­lun­gen man haben möch­te, und wel­che nicht. Man kann die­se Ent­schei­dung also schon vor­sor­gend tref­fen und in einem recht­lich ver­bind­li­chen Doku­ment fest­le­gen, so dass sicher­ge­stellt ist, dass im Fall des Fal­les den eige­nen Wün­schen gemäß gehan­delt wür­de. Und man ent­las­tet damit sei­ne Ange­hö­ri­gen von der Bür­de, sol­che Ent­schei­dun­gen allei­ne tref­fen zu müssen.

Wich­tig für die Wirk­sam­keit einer Pati­en­ten­ver­fü­gung ist, dass sie aus medi­zi­ni­scher Sicht sinn­voll und in sich schlüs­sig for­mu­liert ist, und dafür braucht man ein ärzt­li­ches Bera­tungs­ge­spräch, das für die ver­bind­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung auch recht­lich vor­ge­schrie­ben ist. Die­ses Bera­tungs­ge­spräch samt der Erstel­lung des fer­ti­gen Doku­ments bie­te ich Ihnen an.

Ich beschäf­ti­ge mich seit 10 Jah­ren mit dem The­ma, und habe in der Zeit gemein­sam mit Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten über 150 Ver­fü­gun­gen erstellt. Dar­aus hat sich eine Stan­dard-Ver­fü­gung ent­wi­ckelt, die alle wich­ti­gen Punk­te beinhal­tet, und in die wir even­tu­el­le zusätz­li­che per­sön­li­che Anlie­gen ein­ar­bei­ten können.

Sie kön­nen in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung auch eine oder meh­re­re Ver­trau­ens­per­so­nen benen­nen, die im Fal­le eines Spi­tals­auf­ent­hal­tes aus­kunfts­be­rech­tigt wären und auch aktiv kon­tak­tiert und zuge­zo­gen wür­den. Am bes­ten bespre­chen Sie sich schon vor unse­rem Gespräch mit Ihren Ver­trau­ens­per­so­nen, und brin­gen deren Daten (Adres­se, Geburts­da­tum, Tele­fon­num­mer) mit.

Nach unse­rem Gespräch ist Ihre Ver­fü­gung fer­tig erstellt, sie brau­chen dann noch ein zwei­tes Gespräch mit einer rechts­kun­di­gen Per­son (Rechts­an­walt, Notar, rechts­kun­di­ge Per­son bei einer Pati­en­ten­an­walt­schaft oder einem Erwach­se­nen­schutz­ver­ein), danach ist Ihre Pati­en­ten­ver­fü­gung rechtsgültig.

Soll­ten Sie ein­mal Inter­es­se an einer Pati­en­ten­ver­fü­gung haben, kön­nen Sie für das Bera­tungs­ge­spräch samt Errich­tung der Ver­fü­gung zu mir ins TCM Zen­trum Wien kom­men, oder wir kön­nen das Gespräch online über eine ZOOM-Video­kon­fe­renz führen.

Die Kos­ten belau­fen sich auf 160,- Euro.

Wenn ich Ihnen ein­mal behilf­lich sein kann, freue ich mich!

Mit herz­li­chen Grüßen

Wolf­gang Kernbauer

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