Ich bin sowohl in der Praxis als auch online gerne für Sie da
Für eine Patientenverfügung in Wien stehe ich Ihnen sowohl in meiner Ordination als auch online in Form eines Zoom-Meetings gerne zur Verfügung. Eine Patientenverfügung ist eine Vorsorge für den Fall, dass man krankheitsbedingt einmal nicht mehr in der Lage sein könnte, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, und daher auch nicht mehr bestimmen kann, welche Arten von Therapien durchgeführt werden, und welche nicht. Wenn Sie dafür Vorsorge treffen wollen, können Sie das mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Instrument der Patientenverfügung tun. Für das dafür notwendige ärztliche Beratungsgespräch können Sie gerne zu mir in die Ordination kommen, wir nehmen uns 80 Minuten Zeit, um alle wichtigen Fragen zu besprechen und das Dokument zu erstellen.
Das ärztliche Beratungsgespräch für die Patientenverfügung ist auch online möglich
Um eine Patientenverfügung in Wien zu machen, müssen Sie nicht unbedingt in meine Ordination kommen, wir können das ärztliche Beratungsgespräch gerne auch online führen. Ich verwende dafür die Videokonferenzsoftware ZOOM. Sie sitzen dann zu Hause vor Ihrem Computer, und ich in meiner Ordination vor meinem. Wenn Sie einen Termin für ein solches Online-Beratungsgespräch vereinbaren, schicke ich Ihnen mit einem Email eine Einladung zu, und wir treffen uns zum vereinbarten Zeitpunkt im Internet. Der Vorgang der Beratung ist der gleiche, wie wenn Sie zu mir in die Ordination kommen, und der Zeitaufwand und die Kosten sind auch gleich. Das von mir unterschriebene Dokument schicke ich Ihnen mit der Post zu, Sie werden um Ihre Unterschrift erst beim Notar oder Rechtsanwalt gebeten.
Wir formulieren gemeinsam genau, wann Ihre Verfügung wirksam werden soll
Wenn Sie eine Patientenverfügung in Wien machen möchten, stehe ich Ihnen also gerne für das ärztliche Beratungsgespräch zur Verfügung. Das Herzstück Ihrer Verfügung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil formulieren wir genau, in welchen Situationen Ihre Willenserklärung wirksam werden soll. Wir gehen dafür von den Standardformulierungen aus, die die wesentlichen Punkte einer Patientenverfügung umfassen, und ergänzen sie um alles, was Ihnen persönlich wichtig ist. Meine Aufgabe dabei ist es dafür zu sorgen, dass Sie alles, was Sie verfügen, vom medizinischen Gesichtspunkt her richtig einschätzen, und dass Sie ihre Anliegen so formulieren, dass die Willenserklärung als Ganzes medizinisch sinnvoll und schlüssig ist und im Fall der Fälle rechtlich einwandfrei funktioniert.
Wir formulieren gemeinsam genau, welche Therapien Sie haben möchten und welche Sie ablehnen
Das Herzstück Ihrer Patientenverfügung besteht aus zwei Teilen. Im zweiten Teil formulieren wir genau, welche Therapien sie im Fall der Fälle haben möchten, und welche Therapien sie ablehnen. Auch hierbei besteht meine Aufgabe darin, Sie über alle medizinischen Aspekte dieser Entscheidungen aufzuklären und Sie so zu beraten, dass Ihre Willenserklärung vom medizinischen Standpunkt her sinnvoll und schlüssig ist, so dass sie im Fall der Fälle rechtlich einwandfrei funktioniert. Es sind diese beiden Punkte, die genaue Formulierung der Situationen, in denen Ihre Willenserklärung wirksam werden soll, und die genaue Formulierung aller Therapiemaßnahmen, denen Sie zustimmen und die Sie ablehnen, für die Sie in jedem Fall ärztliche Beratung in Anspruch nehmen sollten.
Ihre Vertrauenspersonen
Sie können in Ihrer Patientenverfügung eine oder zwei Vertrauenspersonen angeben. Ihre Vertrauenspersonen sind zum einen berechtigt, von den behandelnden Ärzten Auskunft zu erhalten, und zum anderen sind sie auch berechtigt, den Ärzten Auskunft über Sie zu erteilen. Die Vertrauenspersonen sind also auch dazu da, Ihren Willen, den Sie mit Ihrer Verfügung niedergelegt haben, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten gegenüber zu bekräftigen und zu vertreten. Deshalb sollten Ihre Vertrauenspersonen mit dem Inhalt Ihrer Patientenverfügung vertraut sein, und sie sollten damit einverstanden sein, diese Aufgabe im Fall des Falles zu übernehmen. Die Vertrauensperson kann ein Verwandter sein, aber auch eine Freundin, ein Seelsorger, ein Anwalt oder ein Arzt. Wenn Sie keine Vertrauensperson haben, sollten Sie Ihre Verfügung registrieren lassen, siehe im nächsten Punkt.
Wie Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen können
Erstens sollten Ihre Vertrauenspersonen wissen, wo Ihre Verfügung liegt.
Zweitens bekommen Sie von mir eine „Hinweiskarte auf eine Patientenverfügung“ im Scheckkartenformat, die Sie leicht mit sich führen können. Auf der Hinweiskarte ist ebenfalls vermerkt, wo sich Ihre Verfügung befindet, und es stehen die Kontaktdaten Ihrer Vertrauenspersonen darauf.
Drittens ist die Möglichkeit der Speicherung des Dokuments in der elektronischen Patientenakte ELGA (e‑Card) vorgesehen, Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Und viertens können Sie ihre Verfügung bei einem Rechtsanwalt oder bei einem Notar in einem gesetzlichen Patientenverfügungsregister registrieren lassen. Das Register kann über eine 24-Stunden-Hotline des Österreichischen Roten Kreuzes von jedem Spital abgefragt werden. Diese Möglichkeit wird vor allem von alleinstehenden Personen ohne Vertrauenspersonen genutzt.
Was machen Sie als Erstes und was als Zweites?
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine verbindliche Patientenverfügung zu erstellen, dann machen Sie als Erstes das ärztliche Beratungsgespräch mit einem Arzt Ihres Vertrauens, und als Zweites das juristische Gespräch. Das juristische Gespräch können Sie bei einem Rechtsanwalt, bei einem Notar, bei einer Patientenanwaltschaft oder bei einem Erwachsenenschutzverein machen. Die Patientenanwaltschaft und die Erwachsenenschutzvereine bieten das juristische Gespräch meistens unentgeltlich an. Erst wenn Sie beides gemacht haben, das ärztliche und das juristische Gespräch, ist die Verfügung rechtswirksam. Ihre Verfügung ist dann für acht Jahre lang gültig. Für eine Verlängerung um weitere acht Jahre ist ein neuerliches Gespräch mit einem Arzt vorgeschrieben, das aber deutlich kürzer gehalten werden kann als das erste. Ein weiteres juristisches Gespräch ist nicht notwendig.
Ich helfe Ihnen gerne bei Ihrer ersten Video-Konferenz
Zum Schluss komme ich noch einmal auf die Online-Patientenverfügung zu sprechen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Patientenverfügung in Wien bei mir in der Ordination zu machen, dann können wir unser Beratungsgespräch gerne auch online führen. Der Vorgang der Beratung ist dabei genau der gleiche, wie bei mir in der Ordination, und auch der Zeitaufwand und die Kosten sind die gleichen. Wenn Sie mit Videokonferenzen noch keine Erfahrung haben und niemanden, der sie dabei berät, dann wenden Sie sich bitte gerne an mich, ich werde Sie dabei unterstützen. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E‑Mail, und ich schicke Ihnen die nötigen Informationen. Ich freue mich, wenn Sie mein Angebot eines Online-Beratungsgesprächs nutzen.