Was ist eine Patientenverfügung
Viele Menschen befürchten, durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall einmal in eine Situation zu kommen, in der sie ihren Willen nicht mehr äußern können, und in der daher lebenserhaltende und lebensverlängernde medizinische Maßnahmen vorgenommen werden, die sie aus heutiger Sicht nicht haben möchten. Der rechtliche Druck, der auf den Ärzten ruht, in so einem Fall alles denkbar Mögliche zu unternehmen, ist relativ groß, so dass es selbst für Angehörige schwer ist, einen anderslautenden Willen der Patientin oder des Patienten zu vertreten, es sei denn, er wurde von der Patientin oder vom Patienten vorsorglich in Form einer Patientenverfügung festgehalten. Dann allerdings, wenn es eine solche Patientenverfügung gibt, sind alle handelnden Personen dazu verpflichtet, sich daran zu halten.
Die einfache, selbst verfasste Patientenverfügung
Es gibt zwei Arten von Patientenverfügungen. Sie können sich hinsetzen, ein Blatt Papier mit „Meine Patientenverfügung“ überschreiben, ihren Namen und ihre Adresse darauf schreiben, und dann in ihren eigenen Worten sagen, wie Sie zum Leben und zum Sterben stehen, wie Ihre grundsätzliche Einstellung zu einer intensivmedizinischen, lebenserhaltenden und lebensverlängernden Behandlung im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung ist, und was Sie dann an Behandlungen haben möchten, und was nicht. Das ist eine einfache Form einer Patientenverfügung, für die sie weder ein ärztliches noch ein juristisches Beratungsgespräch brauchen, und die im Fall des Falles durchaus auch ein gewisses Gewicht hat, und von den behandelnden Ärzten als eine Entscheidungshilfe genutzt werden wird. Sie hat aber nicht das gleiche rechtlich bindende Gewicht, wie sie eine „verbindliche Patientenverfügung“ hat.
Die verbindliche Patientenverfügung
In einer verbindlichen Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen sowohl in medizinischer wie auch in juristischer Hinsicht konkreter und verbindlicher nieder, und sie können davon ausgehen, dass sie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht nur als Entscheidungshilfe hergenommen wird, sondern dass sich alle handelnden Personen genau daran halten werden. Voraussetzung ist, dass alle ihre Wünsche aus medizinischer Sicht konkret und in sich schlüssig formuliert sind, und dass sie zu diesem Zweck ein ärztliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dieses Gespräch, bei dem wir gemeinsam Ihre Patientenverfügung erstellen, biete ich Ihnen sowohl in meiner Ordination als auch als Online-Gespräch über das Internet an. Danach müssen Sie noch zu einem juristischen Beratungsgespräch gehen, dort leisten Sie dann Ihre Unterschrift, und die Verfügung ist rechtswirksam gültig.
Patientenverfügung in Niederösterreich
Ich habe in meiner Ordination auch viele Patienten aus Niederösterreich, deshalb wende ich mich mit meinem Angebot auch an alle Patienten, die eine Patientenverfügung in Niederösterreich machen wollen. Sie sind herzlich willkommen, für das ärztliche Beratungsgespräch zu mir in die Ordination zu kommen, wir können das Ganze aber auch sehr gut über das Internet in Form einer Zoom-Videokonferenz machen. Der Ablauf ist im Grunde genau der gleiche, auch wenn Sie zu mir in die Ordination kommen, setzen wir uns gemeinsam vor den Bildschirm und gehen meine Vorlage für die Patientenverfügung durch, und besprechen Schritt für Schritt alle Details und alle Ihre persönlichen Wünsche. Genau das Gleiche können wir auch machen, wenn Sie zuhause vor Ihrem Bildschirm sitzen, und wir gemeinsam in einer Videokonferenz sind.
Was bringt das ärztliche Gespräch?
Dass die Patientenverfügung im Fall des Falles so funktioniert, wie Sie es sich wünschen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens müssen alle Szenarien, in denen sie wirksam werden soll, konkret beschrieben sein, und zweitens müssen auch alle medizinischen Maßnahmen, die Sie für diesen Fall ablehnen oder haben wollen, ebenso konkret benannt werden. Und alles, was Sie verfügen, muss schlüssig und ohne innere Widersprüche sein, so dass die Ärzte sehen können, dass Sie wussten, wovon Sie sprechen, und dass der Auftrag, den sie mit Ihrer Patientenverfügung geben, eindeutig ist. Dafür brauchen Sie ein Gespräch mit einem Arzt, der sich mit der Materie auseinandergesetzt hat, und der bereits Erfahrung mit dem Erstellen einer Patientenverfügung hat.
Das juristische Gespräch
Nach unserem Gespräch ist die Patientenverfügung fertig erstellt, wenn Sie in die Ordination kommen, gebe ich sie Ihnen gleich mit, wenn wir ein Online-Gespräch führen, schicke ich sie Ihnen mit der Post zu. Sie selbst leisten Ihre Unterschrift dann erst beim juristischen Gespräch, danach ist die Verfügung rechtswirksam. Das juristische Gespräch können Sie bei einem Rechtsanwalt, einem Notar, oder auch bei einer Patientenanwaltschaft oder einem Erwachsenenschutzverein führen, bei den beiden letzteren ist es in der Regel kostenlos. Ihre Verfügung ist dann für 8 Jahre gültig. Nach 8 Jahren sollten Sie sie verlängern, dafür reicht ein kürzeres Gespräch mit einem Arzt, in dem Sie bestätigen, dass sich an Ihren Wünschen nichts geändert hat. Das juristische Gespräch muss man kein zweites Mal machen.
Sie haben noch keine Erfahrung mit Video-Konferenzen?
Für eine Patientenverfügung in Niederösterreich, wenn Sie weiter weg wohnen oder wenn Ihnen die Fahrt in eine Ordination aus gesundheitlichen Gründen zu beschwerlich ist, könnte für Sie das Führen unseres Gesprächs über das Internet interessant sein. Der Ablauf ist wie gesagt der gleiche, auch der Zeitaufwand und die Kosten sind die gleichen. Wenn Sie noch keine Erfahrung haben mit dem Programm „Zoom“ und mit dem Durchführen einer Video-Konferenz, ist das kein Problem, sagen Sie es mir und ich helfe Ihnen gerne dabei. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir ein Email, und ich schicke Ihnen die nötigen Informationen zu, und helfe Ihnen auch am Tag des Gesprächs über Telefon, dass wir das hinbekommen. Ich freue mich, wenn Sie mein Online-Angebot nutzen.
Weitere Informationen
Das Beratungsgespräch samt Erstellen der Patientenverfügung dauert in etwa 60 Minuten und kostet 160,- Euro. Wenn Sie sich anmelden wollen, rufen Sie mich bitte an, oder benutzen Sie den Link zur Online-Terminvereinbarung auf der Startseite. Sie können in Ihrer Patientenverfügung auch eine oder zwei Vertrauenspersonen angeben, die von Ihrer Verfügung wissen sollten, und die bereit dazu sind, Sie und Ihre Wünsche im Bedarfsfall zusätzlich zum Dokument persönlich zu vertreten. Eine Vertrauensperson ist nicht unbedingt nötig, aber empfehlenswert. Idealerweise besprechen Sie sich schon vor unserem Gespräch mit Ihren Vertrauenspersonen, und bringen deren Kontaktdaten mit, dass wir sie in das Dokument eintragen können. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.