Patienten­verfügung Niederösterreich

Patienten­verfügung Niederösterreich

Was ist eine Patientenverfügung

Vie­le Men­schen befürch­ten, durch eine Erkran­kung oder durch einen Unfall ein­mal in eine Situa­ti­on zu kom­men, in der sie ihren Wil­len nicht mehr äußern kön­nen, und in der daher lebens­er­hal­ten­de und lebens­ver­län­gern­de medi­zi­ni­sche Maß­nah­men vor­ge­nom­men wer­den, die sie aus heu­ti­ger Sicht nicht haben möch­ten. Der recht­li­che Druck, der auf den Ärz­ten ruht, in so einem Fall alles denk­bar Mög­li­che zu unter­neh­men, ist rela­tiv groß, so dass es selbst für Ange­hö­ri­ge schwer ist, einen anders­lau­ten­den Wil­len der Pati­en­tin oder des Pati­en­ten zu ver­tre­ten, es sei denn, er wur­de von der Pati­en­tin oder vom Pati­en­ten vor­sorg­lich in Form einer Pati­en­ten­ver­fü­gung fest­ge­hal­ten. Dann aller­dings, wenn es eine sol­che Pati­en­ten­ver­fü­gung gibt, sind alle han­deln­den Per­so­nen dazu ver­pflich­tet, sich dar­an zu halten.

Die einfache, selbst verfasste Patientenverfügung

Es gibt zwei Arten von Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen. Sie kön­nen sich hin­set­zen, ein Blatt Papier mit „Mei­ne Pati­en­ten­ver­fü­gung“ über­schrei­ben, ihren Namen und ihre Adres­se dar­auf schrei­ben, und dann in ihren eige­nen Wor­ten sagen, wie Sie zum Leben und zum Ster­ben ste­hen, wie Ihre grund­sätz­li­che Ein­stel­lung zu einer inten­siv­me­di­zi­ni­schen, lebens­er­hal­ten­den und lebens­ver­län­gern­den Behand­lung im Fal­le einer schwe­ren, unheil­ba­ren Erkran­kung ist, und was Sie dann an Behand­lun­gen haben möch­ten, und was nicht. Das ist eine ein­fa­che Form einer Pati­en­ten­ver­fü­gung, für die sie weder ein ärzt­li­ches noch ein juris­ti­sches Bera­tungs­ge­spräch brau­chen, und die im Fall des Fal­les durch­aus auch ein gewis­ses Gewicht hat, und von den behan­deln­den Ärz­ten als eine Ent­schei­dungs­hil­fe genutzt wer­den wird. Sie hat aber nicht das glei­che recht­lich bin­den­de Gewicht, wie sie eine „ver­bind­li­che Pati­en­ten­ver­fü­gung“ hat.

Die verbindliche Patientenverfügung

In einer ver­bind­li­chen Pati­en­ten­ver­fü­gung legen Sie Ihren Wil­len sowohl in medi­zi­ni­scher wie auch in juris­ti­scher Hin­sicht kon­kre­ter und ver­bind­li­cher nie­der, und sie kön­nen davon aus­ge­hen, dass sie für die behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­te nicht nur als Ent­schei­dungs­hil­fe her­ge­nom­men wird, son­dern dass sich alle han­deln­den Per­so­nen genau dar­an hal­ten wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass alle ihre Wün­sche aus medi­zi­ni­scher Sicht kon­kret und in sich schlüs­sig for­mu­liert sind, und dass sie zu die­sem Zweck ein ärzt­li­ches Bera­tungs­ge­spräch in Anspruch neh­men. Die­ses Gespräch, bei dem wir gemein­sam Ihre Pati­en­ten­ver­fü­gung erstel­len, bie­te ich Ihnen sowohl in mei­ner Ordi­na­ti­on als auch als Online-Gespräch über das Inter­net an. Danach müs­sen Sie noch zu einem juris­ti­schen Bera­tungs­ge­spräch gehen, dort leis­ten Sie dann Ihre Unter­schrift, und die Ver­fü­gung ist rechts­wirk­sam gültig.

Patientenverfügung in Niederösterreich

Ich habe in mei­ner Ordi­na­ti­on auch vie­le Pati­en­ten aus Nie­der­ös­ter­reich, des­halb wen­de ich mich mit mei­nem Ange­bot auch an alle Pati­en­ten, die eine Pati­en­ten­ver­fü­gung in Nie­der­ös­ter­reich machen wol­len. Sie sind herz­lich will­kom­men, für das ärzt­li­che Bera­tungs­ge­spräch zu mir in die Ordi­na­ti­on zu kom­men, wir kön­nen das Gan­ze aber auch sehr gut über das Inter­net in Form einer Zoom-Video­kon­fe­renz machen. Der Ablauf ist im Grun­de genau der glei­che, auch wenn Sie zu mir in die Ordi­na­ti­on kom­men, set­zen wir uns gemein­sam vor den Bild­schirm und gehen mei­ne Vor­la­ge für die Pati­en­ten­ver­fü­gung durch, und bespre­chen Schritt für Schritt alle Details und alle Ihre per­sön­li­chen Wün­sche. Genau das Glei­che kön­nen wir auch machen, wenn Sie zuhau­se vor Ihrem Bild­schirm sit­zen, und wir gemein­sam in einer Video­kon­fe­renz sind.

Was bringt das ärztliche Gespräch?

Dass die Pati­en­ten­ver­fü­gung im Fall des Fal­les so funk­tio­niert, wie Sie es sich wün­schen, müs­sen zwei Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein. Ers­tens müs­sen alle Sze­na­ri­en, in denen sie wirk­sam wer­den soll, kon­kret beschrie­ben sein, und zwei­tens müs­sen auch alle medi­zi­ni­schen Maß­nah­men, die Sie für die­sen Fall ableh­nen oder haben wol­len, eben­so kon­kret benannt wer­den. Und alles, was Sie ver­fü­gen, muss schlüs­sig und ohne inne­re Wider­sprü­che sein, so dass die Ärz­te sehen kön­nen, dass Sie wuss­ten, wovon Sie spre­chen, und dass der Auf­trag, den sie mit Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung geben, ein­deu­tig ist. Dafür brau­chen Sie ein Gespräch mit einem Arzt, der sich mit der Mate­rie aus­ein­an­der­ge­setzt hat, und der bereits Erfah­rung mit dem Erstel­len einer Pati­en­ten­ver­fü­gung hat.

Das juristische Gespräch

Nach unse­rem Gespräch ist die Pati­en­ten­ver­fü­gung fer­tig erstellt, wenn Sie in die Ordi­na­ti­on kom­men, gebe ich sie Ihnen gleich mit, wenn wir ein Online-Gespräch füh­ren, schi­cke ich sie Ihnen mit der Post zu. Sie selbst leis­ten Ihre Unter­schrift dann erst beim juris­ti­schen Gespräch, danach ist die Ver­fü­gung rechts­wirk­sam. Das juris­ti­sche Gespräch kön­nen Sie bei einem Rechts­an­walt, einem Notar, oder auch bei einer Pati­en­ten­an­walt­schaft oder einem Erwach­se­nen­schutz­ver­ein füh­ren, bei den bei­den letz­te­ren ist es in der Regel kos­ten­los. Ihre Ver­fü­gung ist dann für 8 Jah­re gül­tig. Nach 8 Jah­ren soll­ten Sie sie ver­län­gern, dafür reicht ein kür­ze­res Gespräch mit einem Arzt, in dem Sie bestä­ti­gen, dass sich an Ihren Wün­schen nichts geän­dert hat. Das juris­ti­sche Gespräch muss man kein zwei­tes Mal machen.

Sie haben noch keine Erfahrung mit Video-Konferenzen?

Für eine Pati­en­ten­ver­fü­gung in Nie­der­ös­ter­reich, wenn Sie wei­ter weg woh­nen oder wenn Ihnen die Fahrt in eine Ordi­na­ti­on aus gesund­heit­li­chen Grün­den zu beschwer­lich ist, könn­te für Sie das Füh­ren unse­res Gesprächs über das Inter­net inter­es­sant sein. Der Ablauf ist wie gesagt der glei­che, auch der Zeit­auf­wand und die Kos­ten sind die glei­chen. Wenn Sie noch kei­ne Erfah­rung haben mit dem Pro­gramm „Zoom“ und mit dem Durch­füh­ren einer Video-Kon­fe­renz, ist das kein Pro­blem, sagen Sie es mir und ich hel­fe Ihnen ger­ne dabei. Rufen Sie mich an oder schi­cken Sie mir ein Email, und ich schi­cke Ihnen die nöti­gen Infor­ma­tio­nen zu, und hel­fe Ihnen auch am Tag des Gesprächs über Tele­fon, dass wir das hin­be­kom­men. Ich freue mich, wenn Sie mein Online-Ange­bot nutzen.

Weitere Informationen

Das Bera­tungs­ge­spräch samt Erstel­len der Pati­en­ten­ver­fü­gung dau­ert in etwa 60 Minu­ten und kos­tet 160,- Euro. Wenn Sie sich anmel­den wol­len, rufen Sie mich bit­te an, oder benut­zen Sie den Link zur Online-Ter­min­ver­ein­ba­rung auf der Start­sei­te. Sie kön­nen in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung auch eine oder zwei Ver­trau­ens­per­so­nen ange­ben, die von Ihrer Ver­fü­gung wis­sen soll­ten, und die bereit dazu sind, Sie und Ihre Wün­sche im Bedarfs­fall zusätz­lich zum Doku­ment per­sön­lich zu ver­tre­ten. Eine Ver­trau­ens­per­son ist nicht unbe­dingt nötig, aber emp­feh­lens­wert. Idea­ler­wei­se bespre­chen Sie sich schon vor unse­rem Gespräch mit Ihren Ver­trau­ens­per­so­nen, und brin­gen deren Kon­takt­da­ten mit, dass wir sie in das Doku­ment ein­tra­gen kön­nen. Für wei­te­re Fra­gen ste­he ich Ihnen ger­ne tele­fo­nisch oder per Email zur Verfügung.