Patienten­verfügung Burgenland

Patienten­verfügung Burgenland

Patientenverfügung im Burgenland

Es kom­men immer wie­der auch Pati­en­ten aus dem Bur­gen­land zu mir in die Ordi­na­ti­on nach Wien, des­halb wen­de ich mich mit mei­nem Ange­bot, mit mir eine Pati­en­ten­ver­fü­gung zu erstel­len, auch an Inter­es­sen­tin­nen und Inter­es­sen­ten im Bur­gen­land. Wenn Sie also eine Pati­en­ten­ver­fü­gung im Bur­gen­land machen möch­ten, kön­nen Sie zum einen ger­ne zu mir nach Wien in mei­ne Ordi­na­ti­on kom­men, oder wir kön­nen das ärzt­li­che Bera­tungs­ge­spräch und das Erstel­len der Ver­fü­gung auch über das Inter­net machen. Der Ablauf des Gesprächs ist in bei­den Fäl­len genau der glei­che, auch der Zeit­auf­wand und die Kos­ten sind gleich. Wenn Sie in die Ordi­na­ti­on kom­men, gebe ich Ihnen die fer­ti­ge Pati­en­ten­ver­fü­gung gleich mit, wenn wir sie über das Inter­net gemacht haben, schi­cke ich sie Ihnen mit der Post zu.

Beratungsgespräch, Zeitaufwand und Kosten

Für das aus­führ­li­che Bera­tungs­ge­spräch und das schrift­li­che Erstel­len Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung reser­vie­re ich einen Ter­min von mehr als einer Stun­de. Die Zeit brau­chen wir, um alle wich­ti­gen Punk­te zu bespre­chen und auch auf Ihre per­sön­li­chen Wün­sche ein­zu­ge­hen, falls Sie wel­che haben.
Sie kön­nen sich auf das Gespräch vor­be­rei­ten, indem Sie die Infor­ma­tio­nen auf mei­ner Web­site oder die Infor­ma­ti­ons­bro­schü­ren der bur­gen­län­di­schen Pati­en­ten­an­walt­schaft durch­le­sen. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie auch einen oder zwei per­sön­li­che Sät­ze dazu vor­be­rei­ten, war­um Sie eine Pati­en­ten­ver­fü­gung machen. Es ist aber nicht unbe­dingt not­wen­dig, dass Sie sich vor­be­rei­ten, weil wir in unse­rem Gespräch alle wich­ti­gen Inhal­te Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung Punkt für Punkt bespre­chen wer­den. Die Kos­ten für das ärzt­li­che Bera­tungs­ge­spräch und für das Erstel­len der fer­ti­gen Ver­fü­gung belau­fen sich auf 160,- Euro.

Wie das Gespräch abläuft

Wenn Sie zu mir in die Ordi­na­ti­on kom­men, set­zen wir uns gemein­sam vor mei­nen Bild­schirm, und gehen die Stan­dard­vor­la­ge zur Pati­en­ten­ver­fü­gung Punkt für Punkt durch, und ich erklä­re Ihnen alles genau. Die Stan­dard­vor­la­ge ent­hält alle wich­ti­gen Inhal­te, die Sie auch in den Bro­schü­ren der Pati­en­ten­an­walt­schaft fin­den. Wenn Sie beson­de­re Wün­sche mit­brin­gen, weil Sie zum Bei­spiel in der Fami­lie bestimm­te Erfah­run­gen mit dem Ster­ben von Ange­hö­ri­gen gemacht haben, und weil Ihnen daher ein bestimm­ter Punkt beson­ders wich­tig ist, dann wer­den wir die­sen Punkt so in Ihre Ver­fü­gung ein­bau­en, dass ihre Wün­sche im Fall des Fal­les erfüllt wer­den. Wenn wir das Bera­tungs­ge­spräch online durch­füh­ren, ist der Ablauf genau der glei­che, wir sit­zen wie­der gemein­sam vor dem Bild­schirm, in dem Fall ich in Wien und Sie im Burgenland.

Das Herzstück Ihrer Patientenverfügung

Das Herz­stück Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung besteht aus zwei Tei­len. Im ers­ten Teil for­mu­lie­ren wir die medi­zi­ni­schen Sze­na­ri­en, in denen die Ver­fü­gung wirk­sam wer­den soll. Im zwei­ten Teil for­mu­lie­ren wir, was Sie in dem Fall an medi­zi­ni­schen Maß­nah­men haben wol­len, und wel­che Maß­nah­men Sie ableh­nen. Für die Wirk­sam­keit der Ver­fü­gung ist es ent­schei­dend, dass bei­de Tei­le sehr kon­kret und in sich wider­spruchs­frei for­mu­liert wer­den, je kon­kre­ter und ein­deu­ti­ger Sie Ihren Wil­len ver­fü­gen, des­to ver­bind­li­cher ist die Ver­fü­gung aus recht­li­cher Sicht für die Ärz­te und alle ande­ren ent­schei­dungs­be­fug­ten Per­so­nen. Das ist der Grund, war­um das Bera­tungs­ge­spräch mit einem Arzt, der sich mit der Mate­rie aus­ein­an­der­ge­setzt hat und der Erfah­rung mit dem Erstel­len von Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen hat, unbe­dingt zu emp­feh­len ist.

Das juristische Gespräch und Ihre Unterschrift

Wenn Sie für das ärzt­li­che Bera­tungs­ge­spräch bei mir in der Ordi­na­ti­on waren, neh­men Sie die fer­ti­ge und von mir unter­schrie­be­ne Pati­en­ten­ver­fü­gung mit nach Hau­se. Wenn wir das Gespräch online über das Inter­net gemacht haben, schi­cke ich sie Ihnen noch am glei­chen Tag mit der Post zu. Was dann noch fehlt, ist ein Gespräch mit einem Rechts­an­walt, einem Notar oder einer ande­ren rechts­kun­di­gen Per­son bei einer Pati­en­ten­an­walt­schaft oder einem Erwach­se­nen­schutz­ver­ein. Dort wird die Ver­fü­gung noch ein­mal über­prüft, Sie wer­den noch ein­mal über die recht­li­che Trag­wei­te Ihrer Ver­fü­gung auf­ge­klärt, und Sie leis­ten Ihre Unter­schrift. Danach ist die Ver­fü­gung rechts­wirk­sam. Das juris­ti­sche Gespräch wird von den Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten und von den Erwach­se­nen­schutz­ver­ei­nen in der Regel unent­gelt­lich angeboten.

Ihre Vertrauenspersonen

Sie kön­nen in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung eine oder zwei Ver­trau­ens­per­so­nen benen­nen. Das ist nicht unbe­dingt nötig, aber es ist zu emp­feh­len. Meis­tens sind es Ange­hö­ri­ge, es kann aber auch ein Freund oder eine Freun­din, ein Arzt oder eine Ärz­tin oder eine rechts­kun­di­ge Per­son Ihres Ver­trau­ens sein. Mit Ihren Ver­trau­ens­per­so­nen soll­ten Sie vor­ab schon reden und sie fra­gen, ob sie bereit sind, im Fall des Fal­les ihren Wil­len, den Sie in der Ver­fü­gung for­mu­liert haben, auch noch per­sön­lich zu bestä­ti­gen und zu ver­tre­ten. Ihre Ver­trau­ens­per­so­nen sind im Spi­tal auch aus­kunfts­be­rech­tigt, sie kön­nen sich um Sie und Ihre Anlie­gen daher gut küm­mern. Wie gesagt ist es nicht unbe­dingt nötig, eine Ver­trau­ens­per­son zu haben, die Ver­fü­gung ist auch ohne wirk­sam, aber wenn Sie die Mög­lich­keit haben, ist es zu empfehlen.

Auf die Verfügung hinweisen

Am bes­ten haben Sie Ihre Ver­fü­gung zu Hau­se lie­gen, und ihre Ver­trau­ens­per­so­nen wis­sen, wo sie ist. Sie bekom­men von mir auch eine Hin­weis­kar­te im Kre­dit­kar­ten­for­mat, die Sie in Ihre Geld­ta­sche geben kön­nen, da ste­hen auch die Kon­takt­da­ten Ihrer Ver­trau­ens­per­so­nen dar­auf. In der aller­nächs­ten Zeit soll­te es auch mög­lich sein, die Pati­en­ten­ver­fü­gung in Ihre elek­tro­ni­sche Gesund­heits­ak­te ELGA ein­zu­tra­gen, damit ist sie dann in Ihrer e‑Card ein­ge­tra­gen, und Ihre Pati­en­ten­ver­fü­gung ist für alle Ärz­te und Spi­tä­ler sofort ein­seh­bar. Fra­gen Sie zu dem Zweck bit­te bei Ihrer Ver­si­che­rung nach, ob es schon mög­lich ist, und wie Sie vor­ge­hen müs­sen. Für Pati­en­ten, die weder in der ELGA sind noch Ver­trau­ens­per­so­nen haben, gibt es die Mög­lich­keit, die Ver­fü­gung in einem Regis­ter der Rechts­an­wäl­te oder der Nota­re ein­tra­gen zu lassen.

Brauchen Sie Hilfe für eine Online-Video-Konferenz?

Wenn Sie eine Pati­en­ten­ver­fü­gung im Bur­gen­land machen wol­len, und Ihnen der Weg nach Wien zu beschwer­lich ist, ver­su­chen Sie es doch mit der Online-Video­kon­fe­renz. Auch wenn Sie das noch nie gemacht haben, es ist kei­ne Hexe­rei. Viel­leicht haben Sie Ver­wand­te, die sich damit aus­ken­nen, für die jün­ge­re Gene­ra­ti­on ist das kein Pro­blem, und Sie hel­fen Ihnen sicher ger­ne dabei. Wenn Sie möch­ten, hel­fe auch ich Ihnen ger­ne dabei, rufen Sie mich an oder schrei­ben Sie mir ein Email, und wir schau­en gemein­sam, dass wir das hin krie­gen. Das Bera­tungs­ge­spräch zur Pati­en­ten­ver­fü­gung ist jeden­falls sehr dazu geeig­net, es auch online über eine Video­kon­fe­renz durch­zu­füh­ren, und ich freue mich, wenn Sie mein Ange­bot in Anspruch nehmen.