Patientenverfügung im Burgenland
Es kommen immer wieder auch Patienten aus dem Burgenland zu mir in die Ordination nach Wien, deshalb wende ich mich mit meinem Angebot, mit mir eine Patientenverfügung zu erstellen, auch an Interessentinnen und Interessenten im Burgenland. Wenn Sie also eine Patientenverfügung im Burgenland machen möchten, können Sie zum einen gerne zu mir nach Wien in meine Ordination kommen, oder wir können das ärztliche Beratungsgespräch und das Erstellen der Verfügung auch über das Internet machen. Der Ablauf des Gesprächs ist in beiden Fällen genau der gleiche, auch der Zeitaufwand und die Kosten sind gleich. Wenn Sie in die Ordination kommen, gebe ich Ihnen die fertige Patientenverfügung gleich mit, wenn wir sie über das Internet gemacht haben, schicke ich sie Ihnen mit der Post zu.
Beratungsgespräch, Zeitaufwand und Kosten
Für das ausführliche Beratungsgespräch und das schriftliche Erstellen Ihrer Patientenverfügung reserviere ich einen Termin von mehr als einer Stunde. Die Zeit brauchen wir, um alle wichtigen Punkte zu besprechen und auch auf Ihre persönlichen Wünsche einzugehen, falls Sie welche haben.
Sie können sich auf das Gespräch vorbereiten, indem Sie die Informationen auf meiner Website oder die Informationsbroschüren der burgenländischen Patientenanwaltschaft durchlesen. Wenn Sie möchten, können Sie auch einen oder zwei persönliche Sätze dazu vorbereiten, warum Sie eine Patientenverfügung machen. Es ist aber nicht unbedingt notwendig, dass Sie sich vorbereiten, weil wir in unserem Gespräch alle wichtigen Inhalte Ihrer Patientenverfügung Punkt für Punkt besprechen werden. Die Kosten für das ärztliche Beratungsgespräch und für das Erstellen der fertigen Verfügung belaufen sich auf 160,- Euro.
Wie das Gespräch abläuft
Wenn Sie zu mir in die Ordination kommen, setzen wir uns gemeinsam vor meinen Bildschirm, und gehen die Standardvorlage zur Patientenverfügung Punkt für Punkt durch, und ich erkläre Ihnen alles genau. Die Standardvorlage enthält alle wichtigen Inhalte, die Sie auch in den Broschüren der Patientenanwaltschaft finden. Wenn Sie besondere Wünsche mitbringen, weil Sie zum Beispiel in der Familie bestimmte Erfahrungen mit dem Sterben von Angehörigen gemacht haben, und weil Ihnen daher ein bestimmter Punkt besonders wichtig ist, dann werden wir diesen Punkt so in Ihre Verfügung einbauen, dass ihre Wünsche im Fall des Falles erfüllt werden. Wenn wir das Beratungsgespräch online durchführen, ist der Ablauf genau der gleiche, wir sitzen wieder gemeinsam vor dem Bildschirm, in dem Fall ich in Wien und Sie im Burgenland.
Das Herzstück Ihrer Patientenverfügung
Das Herzstück Ihrer Patientenverfügung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil formulieren wir die medizinischen Szenarien, in denen die Verfügung wirksam werden soll. Im zweiten Teil formulieren wir, was Sie in dem Fall an medizinischen Maßnahmen haben wollen, und welche Maßnahmen Sie ablehnen. Für die Wirksamkeit der Verfügung ist es entscheidend, dass beide Teile sehr konkret und in sich widerspruchsfrei formuliert werden, je konkreter und eindeutiger Sie Ihren Willen verfügen, desto verbindlicher ist die Verfügung aus rechtlicher Sicht für die Ärzte und alle anderen entscheidungsbefugten Personen. Das ist der Grund, warum das Beratungsgespräch mit einem Arzt, der sich mit der Materie auseinandergesetzt hat und der Erfahrung mit dem Erstellen von Patientenverfügungen hat, unbedingt zu empfehlen ist.
Das juristische Gespräch und Ihre Unterschrift
Wenn Sie für das ärztliche Beratungsgespräch bei mir in der Ordination waren, nehmen Sie die fertige und von mir unterschriebene Patientenverfügung mit nach Hause. Wenn wir das Gespräch online über das Internet gemacht haben, schicke ich sie Ihnen noch am gleichen Tag mit der Post zu. Was dann noch fehlt, ist ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einer anderen rechtskundigen Person bei einer Patientenanwaltschaft oder einem Erwachsenenschutzverein. Dort wird die Verfügung noch einmal überprüft, Sie werden noch einmal über die rechtliche Tragweite Ihrer Verfügung aufgeklärt, und Sie leisten Ihre Unterschrift. Danach ist die Verfügung rechtswirksam. Das juristische Gespräch wird von den Patientenanwaltschaften und von den Erwachsenenschutzvereinen in der Regel unentgeltlich angeboten.
Ihre Vertrauenspersonen
Sie können in Ihrer Patientenverfügung eine oder zwei Vertrauenspersonen benennen. Das ist nicht unbedingt nötig, aber es ist zu empfehlen. Meistens sind es Angehörige, es kann aber auch ein Freund oder eine Freundin, ein Arzt oder eine Ärztin oder eine rechtskundige Person Ihres Vertrauens sein. Mit Ihren Vertrauenspersonen sollten Sie vorab schon reden und sie fragen, ob sie bereit sind, im Fall des Falles ihren Willen, den Sie in der Verfügung formuliert haben, auch noch persönlich zu bestätigen und zu vertreten. Ihre Vertrauenspersonen sind im Spital auch auskunftsberechtigt, sie können sich um Sie und Ihre Anliegen daher gut kümmern. Wie gesagt ist es nicht unbedingt nötig, eine Vertrauensperson zu haben, die Verfügung ist auch ohne wirksam, aber wenn Sie die Möglichkeit haben, ist es zu empfehlen.
Auf die Verfügung hinweisen
Am besten haben Sie Ihre Verfügung zu Hause liegen, und ihre Vertrauenspersonen wissen, wo sie ist. Sie bekommen von mir auch eine Hinweiskarte im Kreditkartenformat, die Sie in Ihre Geldtasche geben können, da stehen auch die Kontaktdaten Ihrer Vertrauenspersonen darauf. In der allernächsten Zeit sollte es auch möglich sein, die Patientenverfügung in Ihre elektronische Gesundheitsakte ELGA einzutragen, damit ist sie dann in Ihrer e‑Card eingetragen, und Ihre Patientenverfügung ist für alle Ärzte und Spitäler sofort einsehbar. Fragen Sie zu dem Zweck bitte bei Ihrer Versicherung nach, ob es schon möglich ist, und wie Sie vorgehen müssen. Für Patienten, die weder in der ELGA sind noch Vertrauenspersonen haben, gibt es die Möglichkeit, die Verfügung in einem Register der Rechtsanwälte oder der Notare eintragen zu lassen.
Brauchen Sie Hilfe für eine Online-Video-Konferenz?
Wenn Sie eine Patientenverfügung im Burgenland machen wollen, und Ihnen der Weg nach Wien zu beschwerlich ist, versuchen Sie es doch mit der Online-Videokonferenz. Auch wenn Sie das noch nie gemacht haben, es ist keine Hexerei. Vielleicht haben Sie Verwandte, die sich damit auskennen, für die jüngere Generation ist das kein Problem, und Sie helfen Ihnen sicher gerne dabei. Wenn Sie möchten, helfe auch ich Ihnen gerne dabei, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein Email, und wir schauen gemeinsam, dass wir das hin kriegen. Das Beratungsgespräch zur Patientenverfügung ist jedenfalls sehr dazu geeignet, es auch online über eine Videokonferenz durchzuführen, und ich freue mich, wenn Sie mein Angebot in Anspruch nehmen.